Beispiel:
Ein Radfahrer verletzt ihren Lebenspartner schwer. Laut Gesetz muss er den Schaden bezahlen. Doch der Radfahrer hat keine Privathaftpflicht und kann somit den Schaden nicht begleichen. An dieser Stelle kommt die Forderungsausfall-Zusatzdeckung zum Zug:. Es werden jedoch nur Schäden reguliert, für die ein rechtlicher Anspruch (Urteil) vorliegt.
Leider besitzen ca. 15% der Bevölkerung keine Privathaftpflicht.