Deckung ohne gesetzliche Haftung
Deckung für Leistungen ohne gesetzliche Haftung für Ihre Kinder unter 7 respektive 12 Jahren – wie zum Beispiel:
Ihr 5-jähriges Kind bemalt das Ledersofa Ihres Bekannten oder Ihr 6-jähriger Sohn beschädigt mit einem Ball das Fenster Ihres Nachbarn. Fakt ist: Der Geschädigte muss die Kosten selber tragen – ausser Sie haben in Ihrer Police dieses Risiko mitversichert.
Kleine Kinder – grosse Schäden
Von den hundert teuersten Privathaftpflichtfällen eines Versicherers in den letzten fünf Jahren wurde jeder sechste von Minderjährigen verursacht – und jeder zehnte von einem Hund.
Forderungsausfallabsicherung in der Privathaftpflicht
Beispiel Forderungsausfall (Falls beim Verursacher keine Privathaftpflicht vorhanden ist und das ist bei ca. 15% der Bevölkerung der Fall):
Ein Radfahrer verletzt ihren Lebenspartner schwer. Laut Gesetz muss er den Schaden bezahlen. Doch der Radfahrer hat keine Privathaftpflicht und kann somit den Schaden nicht begleichen. An dieser Stelle kommt die Forderungsausfall-Zusatzdeckung zum Zug:. Es werden jedoch nur Schäden reguliert, für die ein rechtlicher Anspruch (Urteil) vorliegt.
Seit 2004 Ihr unabhängiger Verband

Deckungshaftung für Kinder
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